Mit einem Bootstrailer können Boote von einem Gewässer zum nächsten transportiert werden. Auf dem Bootstrailer liegt das Boot auch daheim in der Bootsgarage fernab vom See sicher und gut. Im Gegensatz zum Slipwagen, mit dem ein Boot ins Wasser gelassen wird, ist ein Bootstrailer ein vollwertiges Verkehrsmittel, das im öffentlichen Straßenverkehr fahren darf. Seit dem Jahre 1992 müssen Bootstrailer eine Zulassung haben, sobald sie in den öffentlichen Straßenverkehr gelangen.
Ein Bootstrailer darf auf deutschen Straßen nur 2,55 Meter breit und 4,0 Meter hoch sein. Diese Ausmaße gelten für den mit einem Boot beladenen Bootstrailer. Je nach Größe und Gewicht des Bootes verfügt ein geeigneter Bootstrailer über eigene Bremsen. Der ein- oder auch mehrachsige Bootstrailer kann aber auch vom ziehenden PKW aus gebremst werden. Der Bootstrailer muss regelmäßig vom TÜV geprüft werden. Daher sind funktionierende Bremsleuchten und erstklassige Reifen wichtig. Das zulässige Gesamtgewicht eines Bootstrailers ergibt sich aus der Eigen- und der Nutzlast und wird vom Hersteller festgelegt.
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